Teil 1 – Allgemeine Bestimmungen
- Allgemeines
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der Agentur und dem Kunden geschlossen werden.
-
- Die Agentur bietet dem Kunden verschiedene Agenturleistungen. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen die Agentur und dem Kunden.
- Die Agentur schließt keine Verträge mit Verbrauchern Privatpersonen.
- Die Agentur ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Die Agentur bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für die Agentur ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.
- Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente in Text- oder Schriftform Vertrags-
bestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
- Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet
werden, erkennt die Agentur – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an
2. Mitwirkungspflichten des Kunden
- Sofern der Kunde der Agentur Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Agentur von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. Die Agentur ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder er-worbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. Die Agentur wird speziell keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskol-lisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.
- Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten, Werke (z. die Daten für das Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.
- Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die Beschaf-
fung des Materials zur Erbringung der Agenturleistungen (z. B. Grafiken, Videos) selbst ver-antwortlich und stellt diese die Agentur rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann die Agentur nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen.
- Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsver-
trags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von der Agentur zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzu-schließen.
- Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine
verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist die Agentur gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haf-tung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
- Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten aus dieser Ziffer nicht nach, kann die Agen-
tur dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z. B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.
3. Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)
- Die Agentur ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung Technologien der Künstli-chen Intelligenz (KI-Tools) zur Erstellung von Inhalten (z.B. Text, Bild, Ton oder Video) einzuset- Alle von einer KI generierten Inhalte werden nach deren Erstellung von einer natürlichen Person geprüft und bei Bedarf angepasst. Der Einsatz von KI-Tools erfolgt nicht, sofern für die Agentur ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwider-läuft. Die Agentur wird insbesondere keine sensiblen oder vertraulichen Informationen, die vom Kunden übermittelt wurden, ohne Zustimmung des Kunden in KI-Tools eingeben. Will der Kunde, dass KI-Technologien für bestimmte Projekte oder Teile davon nicht eingesetzt werden, so hat er dies der Agentur in Textform eigenständig mitzuteilen.
- Die Agentur sichert zu, dass Inhalte, die ganz oder teilweise mit KI erstellt wurden, nicht die Rechte von Dritten verletzen. Sofern an Inhalten, die ganz oder teilweise mit Hilfe von KI erstellt wurden, ausschließliche Nutzungsrechte übertragen werden sollen, wird die Agentur dafür Sorge tragen, dass eine solche Nutzungsrechteübertragung möglich ist (z.B. indem die KI-generierten Werke so abgewandelt werden, dass Schöpfungshöhe und damit Urheberrecht-schutz erreicht wird).
- Eine separate Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten ist nur geschuldet, wenn und soweit die Kennzeichnung des Inhaltes gesetzlich vorgeschrieben ist oder sofern bereits zum Zeitpunkt der Leistungserbringung absehbar ist, dass eine Kennzeichnungspflicht in absehba-rer Zeit gesetzlich vorgeschrieben sein wird (z.B. aufgrund von Regelungen in der KI-Verord-nung). Gleiches gilt für Mitteilungen darüber, dass bestimmte Arbeitsergebnisse unter Zuhilfe-nahme künstlicher Intelligenz erstellt worden.
Teil 2 – Onlineauftritte und Technik
- Webseiten- und Shoperstellung (agil)
- Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Erstel-lung von neuen oder die Erweiterung bestehender Webseiten/Shops oder Web-/Shopkom-ponenten (nachfolgend „Webseitenerstellung“) auf Grundlage agiler Methoden. Die übrigen Regelungen dieser AGB bleiben unberührt.
- Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen die Agentur und dem Kunden
ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Websei-ten (z. B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.
- Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen die Agentur
und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei der Agentur zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte (gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos, Schriften u. Ä. sind vorbe-haltlich abweichender Vereinbarungen vom Kunden festzulegen und zur Verfügung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch die Agentur dar. Die Agentur wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbeson-dere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfrei-heit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein An-gebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen die Agentur und dem Kunden zustande.
- Der Kunde kann jederzeit Kundenwünsche einbringen, soweit diese durch den ursprüng-
lich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (z. B. per E-Mail) zustim-men. Im Übrigen ist die Agentur nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/ Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung verpflichtet. Darüberhinausge-hende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
- Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird die Agentur den Kunden zur Abnahme der
Webseite auffordern. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung des Webde-signs sind grundsätzlich ausgeschlossen.
- Voraussetzung für die Tätigkeit der Agentur ist, dass sämtliche vom Kunden zu stellenden
und für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (z.B. Texte, Vorlagen, Grafiken, Schrif-ten) und/oder Systemumgebungen die Agentur rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfü-gung gestellt werden. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist die Agen-tur gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.
- Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von
Plug-Ins und/oder Tools (z. B. Statistik) oder Zertifikaten (z. B. SSL/TLS) sind von der Agentur nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbüchern und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher In-dividualvereinbarungen – nicht.
- Soweit nicht anders vereinbart, sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safa-
ri, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versio-nen des Browsers). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrück-lich vereinbart wurde. Eine Optimierung für Mobilgeräte ist ebenfalls nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Die Agentur ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, den Kunden zu Wettbewerbs-, Ver-
braucher-, Kennzeichnungs-, Datenschutz- oder sonstigen rechtlichen Fragen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beraten. Es obliegt daher dem Kunden, sich über die für seinen Shop geltenden Wettbewerbs-, Verbraucher- oder Kennzeichnungsrechtlichen Bestim-mungen zu informieren und den Shop gegebenenfalls durch einen spezialisierten Rechtsan-walt prüfen zu lassen.
- Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann die Agentur dem
Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder die Agentur zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehen-den Leistungsangebote von der Agentur in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarun-gen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Webseiten verantwortlich. Die Agentur haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).
5. Webseiten- und Shoperstellung (Lasten- und Pflichtenheft)
- Sofern zwischen den Vertragsparteien die Erstellung von neuen oder die Erweiterung be-stehender Webseiten/Shops oder Web-/Shopkomponenten (nachfolgend „Webseitenerstel-lung“) auf Grundlage eines Lasten- und Pflichtenhefts vereinbart wurde, erfolgt die Auftragsab-wicklung nach Maßgabe der vorliegenden Ziffer.
- Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen die Agentur und dem Kunden
ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Websei-ten (z. B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von § 631 ff. BGB.
- Maßgeblich für den Umfang der durch die Agentur zu erbringenden Leistungen sind zum einen individualvertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien und zum anderen ein vom Kunden erstelltes, ausführliches Lastenheft, sowie das darauf aufbauende Pflichtenheft. Die Agentur wird die im Lastenheft beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Wider-spruchsfreiheit prüfen. Sollte die Agentur erkennen, dass sich die im Lastenheft enthaltenen Vorgaben nicht für die Erstellung einer Webseite eignen, wird die Agentur den Kunden unver-züglich darauf hinweisen und einen entsprechenden Vorschlag für eine Ergänzung und/oder Anpassung des Lastenhefts unterbreiten. Der Kunde hat zu eventuellen Vorschlägen von der Agentur hinsichtlich des Lastenhefts innerhalb eines angemessenen Zeitraums schriftlich oder in Textform Stellung zu nehmen und schließlich die Inhalte des Lastenhefts gegenüber der Agentur verbindlich schriftlich oder in Textform zu bestätigen. Besteht zwischen den Parteien hinsichtlich des Lastenhefts Einigkeit, werden dessen Inhalte Vertragsbestandteil.
- Auf Grundlage des Lastenhefts erstellt die Agentur ein Pflichtenheft, das speziell die fach-lich-technische und/oder gestalterische Umsetzung der im Lastenheft enthaltenen Vorgaben Nach Fertigstellung legt die Agentur dem Kunden das Pflichtenheft zur Abnahme vor. Der Kunde ist berechtigt, das von der Agentur erstellte Pflichtenheft zurückzuweisen und Änderungs- bzw. Anpassungswünsche mitzuteilen. Die Agentur verpflichtet sich, unter Berück-sichtigung der Wünsche des Kunden, maximal zwei Alternativvorschläge vorzulegen. Ist der Kunde mit dem letzten Vorschlag der Agentur endgültig nicht einverstanden, kann er oder die Agentur das Vertragsverhältnis – sofern gesetzlich möglich – außerordentlich kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten. Die im Zusammenhang mit dem Lasten- und/oder Pflichtenheft ent-standenen Honorare und/oder Aufwendungen von der Agentur sind vom Kunden in diesem Fall angemessen zu vergüten bzw. zu ersetzen.
- Wird das Pflichtenheft vom Kunden abgenommen, gelten die dort beschriebenen Leistun-gen als zwischen den Parteien endgültig Jegliche Abweichung von den Inhalten des durch den Kunden abgenommenen Pflichtenhefts bedürfen einer ausdrücklichen Individu-alvereinbarung zwischen den Parteien. Die Agentur erbringt keine über die im vom Kunden abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen Leistungen hinaus. Ebenso erbringt die Agentur grundsätzlich keine Minderleistungen im Verhältnis zu den im vom Kunden abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen Leistungen. Nach Abnahme des Pflichtenhefts durch den Kunden entwickelt und programmiert die Agentur die Webseiten unter Beachtung der vereinbarten Vorgaben.
- Voraussetzung für die Tätigkeit von der Agentur ist, dass sämtliche vom Kunden zu stellen-den und für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (z.B. Texte, Vorlagen, Grafiken) und/oder Systemumgebungen der Agentur rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist die Agentur gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.
- Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird die Agentur den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung des Webde-signs sind grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Bedarf kann vor der Abnahme eine Testphase vereinbart werden. Stellt der Kunde vor der Abnahme oder im Laufe einer vereinbarten Test-phase Fehler fest, wird er diese gegenüber der Agentur schriftlich oder in Textform anzeigen, die Agentur wird sich bemühen, die Fehler fachgerecht zu Zu diesem Zwecke darf die Agentur vorübergehende Workarounds bereitstellen.
- Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plug-Ins und/oder Tools (z. B. Statistik) oder Zertifikaten (z. B. SSL/TLS) sind von der Agentur nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbüchern und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher In-dividualvereinbarungen – nicht.
- Soweit nicht anders vereinbart sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safa-ri, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versio-nen des Browsers). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrück-lich vereinbart wurde. Eine Optimierung für Mobilgeräte ist ebenfalls nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Die Agentur ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, den Kunden zu Wettbewerbs-,
Verbraucher-, Kennzeichnungs-, Datenschutz- oder sonstigen rechtlichen Fragen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beraten. Es obliegt daher dem Kunden, sich über die für sei-nen Shop geltenden wettbewerbs-, verbraucher- oder kennzeichnungsrechtlichen Bestimmun-gen zu informieren und den Shop gegebenenfalls durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
- Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann die Agentur dem
Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder die Agentur zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehen-den Leistungsangebote von der Agentur in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarun-gen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Webseiten verantwortlich. Die Agentur haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).
6. Wartung und Betreuung von Webseiten / Shops
- Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann die Agentur dem Kunden Wartungs- und Betreuungsleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten (nachfol-gend „Wartungsverträge“). Die Agentur kann auch die Wartung von Drittwebseiten anbieten. Jedoch ist weder die Agentur zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von der Agentur in Anspruch Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualabsprachen.
- Inhalt der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlass-bezogene Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Ver-sion. Weitergehende Leistungen, wie B. regelmäßige Wartungen, können ggf. individualver-traglich vereinbart werden.
- Voraussetzung für die Wartung ist, dass die zu wartenden Inhalte mit den Systemen von der Agentur kompatibel sind. Die Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Komponenten der zu wartenden Inhalte oder durch eigenmächtige Änderungen von Seiten des Kunden be-einträchtigt werden. Sollte die Kompatibilität nicht gewährleistet sein, muss der Kunde diese selbstständig herstellen (z. B. durch entsprechende Updates) oder die Agentur gesondert mit der Herstellung der Kompatibilität beauftragen.
- Die Agentur haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigen-mächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von der Agentur liegen; die Vorschriften unter „Haftung/ Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
- Die Wartung umfasst, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nur die technische,
nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite. Die Agentur schuldet insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung.
7. Domainregistrierung
- Die Agentur bietet dem Kunden Domainregistrierungsleistungen an. Der spezifische Leis-tungsumfang (Domainregistrierung, Speicherplatz, Zertifikate ) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien.
- Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt
zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. Die Agentur wird im Verhältnis zwischen Kunde und Vergabestelle lediglich als Ver-mittler tätig, ohne eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben.
- Der Kunde trägt die volle Verantwortung dafür, dass die von ihm gewünschte Domain keine
Rechte Dritter verletzt. Eine Überprüfung der Domain auf ihre rechtliche Zulässigkeit ist nicht geschuldet.
- Für die Registrierung von Domains gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen der ein-
zelnen Vergabestellen. Die Agentur wird den Kunden im Falle einer beabsichtigten Registrie-rung auf eventuelle Besonderheiten hinweisen.
8. Webhosting (Reseller)
- Die Agentur bietet dem Kunden auch Hosting Leistungen Die Agentur wird zur Erfüllung seiner Leistungen die Server von Drittunternehmen einsetzen. Über die eingesetzten Server und Drittunternehmen wird die Agentur den Kunden vor Vertragsschluss informieren. Der spe-zifische Leistungsumfang (Domainverwaltung, Speicherplatz, E-Mail-Hosting, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien.
- Sofern nicht anders vereinbart, übernimmt die Agentur im Falle einer Beauftragung von
Webhosting die Administration und Verwaltung der Daten. Der Kunde erhält grundsätzlich kei-nen Zugang zum Administrationsbackend des Hosting Systems.
- Die Verfügbarkeit der von der Agentur zum Zwecke des Hostings verwendeten Server liegt
bei mindestens 99 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiten, inner-halb derer die Server aufgrund durch von der Agentur nicht beeinflussbarer Ereignisse nicht erreichbar sind (Höhere Gewalt, Handlungen Dritter, technische Probleme außerhalb des Ein-flussbereichs von der Agentur etc.).
- Sofern nicht anders vereinbart, besteht kein Anspruch des Kunden auf die Zuweisung einer
festen IP-Adresse für seine Internetpräsenz. Technisch oder rechtlich bedingte Änderungen sind jederzeit möglich und bleiben vorbehalten.
- Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten – sofern ihm sol-
che von der Agentur zur Verfügung gestellt wurden – geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Für eventuellen Missbrauch durch Dritte ist der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn, die Agentur hat diesen zu vertreten.
- Es obliegt dem Kunden, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstel-
len. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er die Agentur oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen. Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haftet der Kunde selbst.
Teil 3 – Erstellung und Gestaltung von Content
- Erstellung von Impressum und Datenschutzerklärung
- Sofern vereinbart, erstellt die Agentur die Datenschutzerklärung und das Impressum für die Webseite des Kunden. Hierzu werden in der Regel Generatoren verwendet. Die Agentur schuldet hierbei lediglich die Erstellung der Texte mit den Generatoren; für die rechtliche und inhaltliche Überprüfung ist der Kunde – unter Zuhilfenahme anwaltlicher Beratung – selbst verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
- Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur sämtliche notwendigen Informationen für die Er-stellung der Rechtstexte rechtzeitig, korrekt und vollständig mitzuteilen. Über besondere In-formationspflichten im Rahmen des Impressums (z. B. Berufshaftpflichtversicherung, zulas-sungspflichtige Berufe ) und der Datenschutzerklärung hat der Kunde sich und die Agentur selbstständig zu unterrichten. Es wird in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hinge-wiesen, dass die Agentur von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen.
- Änderungen, welche die Angaben im Impressum oder der Datenschutzerklärung betreffen, hat der Kunde die Agentur selbstständig und unverzüglich mitzuteilen.
- Eine Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung nach Fertigstellung und Abnahme der Webseite hat, sofern individualvertraglich nicht anders vereinbart, der Kun-de bei der Agentur gesondert zu beauftragen.
10. Cookie-Consent-Tool
- Die Agentur erstellt und/oder programmiert keine beim Einsatz von Cookies oder Mar-keting- und Tracking-Tools notwendigen Einwilligungssysteme („Consent-Tools“). Die Agentur kann den Kunden auf Wunsch bei der Auswahl eines geeigneten Consent-Tools beraten, über-nimmt aber keine Gewähr für deren rechtliche und technische Richtigkeit und Funktionsfähig-keit. Die Agentur berät den Kunden jedoch nur bei der Auswahl hinsichtlich der technischen Geeignetheit des Cookie-Consent-Tools für die Webseite des Kunden, nicht jedoch bei dessen grafischer und inhaltlicher Gestaltung.
- Sofern der Kunde ein Cookie Consent Tool einsetzen möchte, schuldet die Agentur nur die technische Einbindung des Cookie-Consent-Tools; für die rechtliche und inhaltliche Überprü-fung des Cookie-Consent-Tools ist der Kunde selbst verantwortlich. Vorbehaltlich abweichen-der Vereinbarungen ist der Kunde alleiniger Vertragspartner des jeweiligen Consent-Tool-An-
11. Gestaltung von Printprodukten
- Gegenstand von Designverträgen im Printbereich zwischen der Agentur und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung von Printprodukten nach den gestalterischen Vorgaben des Kunden (z. Ausgestaltung von Bannern, Postgrafiken, Plakaten, Schildern, Flyern, Roll-Ups, KFZ- oder Schaufenster-Beklebungen, Textilien oder Logo-Entwürfen). Zwischen den Parteien geschlossene Designverträge sind Werkverträge im Sinne von § 631 ff. BGB. Ein abweichender Leistungsumfang kann zwischen den Parteien individualvertraglich vereinbart werden.
- Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen der Agentur und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei der Agentur zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Design-Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch die Agentur Die Agentur wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere in Bezug auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen der Agentur und dem Kunden zustande.
- Nach Abschluss des Vertrags werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem weiteren Briefing besprochen und die Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingebracht werden, sofern diese durch den ursprünglich vereinbarten Leis-tungsumfang gedeckt sind. Sofern erforderlich, besteht die Möglichkeit eines Rebriefings vor Fertigung des Leistungsgegenstands. Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (z. per E-Mail) zustimmen. Im Übrigen ist die Agentur nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. Darüber-hinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
- Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird die Agentur den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.
- Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschlei-fen zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind nach Durchführung der vereinbarten Korrekturschleifen grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
- Voraussetzung für die Tätigkeit von der Agentur ist, dass der Kunde sämtliche für die
Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) der Agentur vor Auftragsbeginn vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist die Agentur gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Agentur dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
- Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den
Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
- Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu er-warten, schuldet die Agentur bei der Erstellung von Printprodukten neben den vertraglich vereinbarten Leistungsgegenständen nur die Übergabe einer Druckdatei (z. PDF, JPG oder PNG). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe einer bearbeitbaren Datei (z. B. offene Dateien aus Grafikprogrammen).
12. Abwicklung von Printaufträgen
- Die Agentur bietet dem Kunden die Abwicklung von Aufträgen zur Erstellung von Printpro-dukten (Flyer, Broschüren, Plakate, Kataloge Ä.) an. Die Agentur übernimmt sämtliche hierfür vereinbarten Handlungen, z. B. die Kommunikation mit dem jeweiligen den Druck ausführen-den Dienstleister (Druckdienstleister). Je nach Vereinbarung bietet die Agentur die Leistungen als Direktgeschäft oder als Vermittlungsgeschäft an.
- Vereinbaren die Parteien ein Direktgeschäft, druckt die Agentur die in Auftrag gegebe-
nen Printprodukte selbst oder beauftragt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung einen Druckdienstleister. Vertragspartner des Kunden ist in diesem Fall ausschließlich die Agentur. Zwischen dem Kunden und dem Druckdienstleister entsteht keine Vertragsbeziehung. Die Agentur stellt dem Kunden die Printprodukte direkt in Rechnung. Der Kunde nimmt die Print-produkte gegenüber der Agentur ab.
- Vereinbaren die Parteien ein Vermittlungsgeschäft, schließt die Agentur den Vertrag für
die Erstellung der Printprodukte mit dem Druckdienstleister im Namen und auf Rechnung des Kunden ab oder vermittelt einen solchen Vertrag. Die Agentur tritt gegenüber dem Druck-dienstleister als reiner Vermittler auf. Die Vertragsbeziehung entsteht allein zwischen dem Kunden und dem Druckdienstleister. Die Agentur ist an diesem Vertrag nicht beteiligt. Die Agentur informiert den Kunden über alle wesentlichen Schritte und stimmt sich hinsichtlich der Details zum Vertragsinhalt und -abschluss (insbesondere zu Art, Preisen und Mengen) mit dem Kunden ab und ist an dessen Weisungen gebunden. Es gelten die jeweiligen Preis- und/ oder Geschäftsbedingungen des Druckdienstleisters. Der Kunde bezahlt die Leistungen direkt gegenüber dem Druckdienstleister. Die Abnahme der Printprodukte erfolgt gegenüber dem Druckdienstleister. Es obliegt dem Kunden, die fertig gestellten Printprodukte auf ihre Man-gelfreiheit hin zu überprüfen. Die Agentur haftet nicht für die vertragsgemäße Erzeugung der Printprodukte durch den Druckdienstleister, insbesondere nicht für deren Inhalt, Bestand, die Güte und/oder Beschaffenheit. Die Agentur stellt im Streitfall dem Kunden – soweit rechtlich zulässig – alle notwendigen Informationen zu Verfügung. Die darüberhinausgehende Unter-stützung der Geltendmachung von Mängelgewährleistungs- oder sonstigen Ansprüchen ist seitens der Agentur nicht geschuldet. Die Vorschriften unter „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
- Der Kunde ist verpflichtet, die zu übermittelnden Druckdaten vor Übermittlung an den Druckdienstleister sorgfältig auf inhaltliche und technische Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, überprüft die Agentur die Druckdaten nicht auf inhaltliche oder technische Richtigkeit. Der Druck der in Auftrag gegebenen Printer-zeugnisse erfolgt erst dann, wenn der Kunde die finale Druckfreigabe erteilt hat.
- Sofern ein bestimmtes Übermittlungsformat erforderlich ist (z.B. PDF, InDesign), wird der
Kunde die Druckdaten in diesem Format übermitteln.
13. Video und Fotografie
- Die Agentur erstellt für Ihre Kunden professionelle Videos und Die im Einzel-nen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen der Agentur und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag.
- Der Kunde stellt bei der Agentur zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Be-
schreibung der von ihm gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch die Agentur dar. Die Agentur wird die in der Anfrage beschriebe-nen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutig-keit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kunden-anfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Ange-bots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen der Agentur und dem Kunden zustande.
- Die Vorgaben des Kunden werden nach bestem Wissen und Gewissen berücksichtigt.
Die Vertragsparteien erkennen an, dass es sich bei der Erstellung von Videos und Fotografien um eine kreative Leistung handelt, die ein hohes Maß an künstlerischer Freiheit erfordert. Die Agentur schuldet daher ausschließlich die Erstellung eines Werks, das nach dessen eigener Er-fahrung und Einschätzung den Wünschen des Kunden entspricht. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen.
- Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf eine Korrekturschleifen
hinsichtlich der Bildbearbeitung (z.B. durch Filter und Effekte) der erstellten Fotografien zu; eine Neuerstellung der Fotografien ist jedoch ausgeschlossen. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hi-naus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
- Sofern der Kunde für die Erstellung von Videos oder Fotografien Personen zur Verfügung
stellt (z.B. dessen Mitarbeiter oder professionelle Models), ist er allein dafür verantwortlich, dass die betreffenden Personen in die Verwendung der Aufnahmen eingewilligt haben. Er ist insbesondere für den Abschluss geeigneter Model-Release-Verträge und die Einholung daten-schutzkonformer Mitarbeitereinwilligungen verantwortlich.
- Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird die Agentur den
Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.
- Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann die Agentur verlangen, dass auf den erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert
- Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwar-
ten, erhält der Kunde grundsätzlich nur für den jeweiligen Einsatzzweck fertig bearbeitete Auf-nahmen. Einen Anspruch auf Herausgabe der Rohdaten bzw. bearbeitbare Dateien (RAW-Da-teien, offene Dateien aus Bildprogrammen o. Ä.) hat der Kunde nicht.
- Sofern die Agentur die hier genannten Leistungen nicht selbst durchführen kann oder
möchte, kann die Agentur dem Kunden geeignete Dienstleister hierfür vermitteln (Vermitt-lungsgeschäft). Vereinbaren die Parteien ein Vermittlungsgeschäft, schließt die Agentur den Vertrag für die Erstellung der Videos / Fotografien mit dem Drittdienstleister im Namen und auf Rechnung des Kunden ab oder vermittelt einen solchen Vertrag. Die Agentur tritt gegenüber dem Drittdienstleister als reiner Vermittler auf. Die Vertragsbeziehung entsteht allein zwischen dem Kunden und dem Drittdienstleister. Die Agentur ist an diesem Vertrag nicht beteiligt. Die Agentur informiert den Kunden über alle wesentlichen Schritte und stimmt sich hinsichtlich der Details zum Vertragsinhalt und -abschluss (insbesondere zu Art und Preisen) mit dem Kunden ab und ist an dessen Weisungen gebunden. Es gelten die jeweiligen Preis- und/oder Geschäfts-bedingungen des Drittdienstleisters. Der Kunde bezahlt die Leistungen direkt gegenüber dem Drittdienstleister. Die Abnahme der Leistungen erfolgt gegenüber dem Drittdienstleister. Es obliegt dem Kunden, die fertig gestellten Video/Fotografien auf ihre Mangelfreiheit hin zu überprüfen. Die Agentur haftet nicht für die vertragsgemäße Erzeugung der Leistungen durch den Drittdienstleister. Die Agentur stellt im Streitfall dem Kunden – soweit rechtlich zulässig – alle notwendigen Informationen zur Verfügung. Die darüberhinausgehende Unterstützung der Geltendmachung von Mängelgewährleistungs- oder sonstigen Ansprüchen ist seitens der Agentur nicht geschuldet. Die Vorschriften unter „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon un-berührt.
14. Erstellung von Texten / Copywriting
- Die Agentur erstellt für den Kunden A. Texte (z. B. Pressemeldungen, Beiträge für Web-seiten, Werbetexte etc.). Die Inhalte dieser Texte werden individualvertraglich festgelegt.
- Sobald die vereinbarten Texte fertiggestellt wurden, wird die Agentur diese dem Kunden zur Freigabe und Abnahme übermitteln. Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der stilistischen Gestaltung oder die Einbindung neuer Informationen in den Text sind nach der zweiten Änderungsschleife grundsätzlich Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat
er die Mehrkosten zu tragen.
- Sofern die Agentur mit der Veröffentlichung beauftragt wurde, erfolgt die Veröffentli-chung der Texte vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen erst nach Freigabe durch den Kunden; die Freigabe stellt zugleich die Abnahme der Texte dar. Bei Pressemeldungen wird nach erfolgter Freigabe ferner ein Distributionsdatum festgelegt, an dem diese an die Medien übermittelt werden Sofern der Kunde die Texte selbst veröffentlicht oder veröffentli-chen soll, hat er die Texte vorab abzunehmen. Sofern der Kunde die Texte vor Abnahme veröf-fentlicht, gilt die Veröffentlichung als Abnahme.
- Für Fehler, die nach der Freigabe/Abnahme entdeckt werden, haftet die Agentur aus-schließlich nach Maßgabe der Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“.
15. Gestaltung und Konzeption von Grafiken und Logos (Designs)
- Die Agentur übernimmt nach Vereinbarung mit dem Kunden die Konzeption und Gestal-tung von Grafiken und/oder Logos (im Folgenden „Designs“).
- Hierzu stellt der Kunde bei der Agentur zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genau-en Beschreibung der von ihm gewünschten Designs. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch die Agentur dar. Die Agentur wird die in der Anfrage be-schriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von
Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen der Agentur und dem Kunden zustande.
- Voraussetzung für die Tätigkeit von der Agentur ist, dass der Kunde sämtliche für die Um-
setzung des Projekts erforderliche Daten (Farbdefinition etc.) der Agentur vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Agentur dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rech-nung stellen.
- Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden, die einzelnen Designs betreffend,
das Recht auf je zwei Korrekturschleifen zu. Nach der Durchführung dieser Korrekturschlei-fen werden Anpassungswünsche und Reklamationen (insbesondere hinsichtlich der künstleri-schen Gestaltung) nicht mehr berücksichtigt. Wünscht der Kunde nach Durchführung der ver-einbarten Korrekturschleifen weitere Änderungen, kann die Agentur dem Kunden diese gegen ein zusätzlich zu vereinbarendes Entgelt erstellen.
- Sobald das vereinbarte Design fertiggestellt wurde, wird die Agentur den Kunden zur Ab-
nahme des Werks auffordern. Die Designs werden dem Kunden in einem gängigen Dateifor-mat zugesandt.
- Die Agentur überprüft die finalen Designs ausdrücklich weder auf rechtliche Zulässigkeit
(insbesondere Marken- und/oder Wettbewerbsrecht) noch auf Verletzung von sonstigen Kenn-zeichen- und/oder Schutzrechten (bspw. Marken, Geschmacksmuster, Patente usw.) noch auf die Eintragungsfähigkeit der Designs z. B. in amtlichen Registern.
- Die Agentur räumt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungs-
rechte an den Designs ein. Vorbehaltlich abweichender Regelungen wird bei der Erstellung von Logos ein zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränktes, ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt; einzelne grafische Elemente der Logos dürfen jedoch für die Erstellung anderer Werke verwendet werden, solange hierdurch keine Verwechslungsgefahr zum erstellten Logo entsteht. Bei allen übrigen Designs wird vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf einer individualvertraglichen Vereinbarung mit der Agentur. Die in-nerhalb der Korrekturschleife präsentierten Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von der Agentur durch den Kunden weder im Original noch verändert genutzt, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
- Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kun-
den über.
- Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann die Agentur verlangen, dass auf den erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert
16. Corporate Identity – Konzeption/Entwicklung
- Die Agentur übernimmt nach Vereinbarung mit dem Kunden die Konzeption/Entwicklung der „Corporate Identity“ (z. B. Neuentwicklung oder Überarbeitung von Unternehmenskon-zepten im Bereich Außenauftritt, Marken, Corporate Culture, Corporate Behavior, Corporate Communication ). Hierzu stellt der Kunde bei der Agentur zunächst eine Anfrage mit ei-ner möglichst genauen Beschreibung des von ihm gewünschten unternehmerischen Erschei-nungsbildes. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch die Agentur dar. Die Agentur wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der recht-lichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehen-den Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen der Agentur und dem Kunden zustande.
- Nach Abschluss des Vertrages werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem weiteren Briefing besprochen und die Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingebracht werden, sofern sie vom ursprünglich vereinbarten Leistungsum-fang gedeckt sind. Sofern erforderlich besteht die Möglichkeit eines Rebriefings vor Fertigung des Leistungsgegenstands. Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform zustimmen. Im Übrigen ist die Agentur nur zur Her-stellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistun-gen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
- Soweit nichts anderes vereinbart wurde, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrektur-schleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind nach der Durch-führung der vereinbarten Korrekturschleifen grundsätzlich Wünscht der Kun-de darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
- Voraussetzung für die Tätigkeit von der Agentur ist, dass der Kunde sämtliche für die Um-
setzung des Projekts erforderliche Daten (Farbdefinition, Vorlagen, Grafiken etc.) der Agentur vor Auftragsbeginn oder zu einem anderweitig vereinbarten Zeitpunkt vollständig in geeigne-ter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Agentur dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
- Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird die Agentur den
Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.
- Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
- Vorbehaltlich abweichender Regelungen wird bei der Erstellung des Corporate Designs ein zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränktes, ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt; einzelne grafische Elemente des Corporate Designs dürfen jedoch für die Erstellung anderer Werke verwendet werden, solange hierdurch keine Verwechslungsgefahr zum erstellten Cor-porate Design entsteht.
- Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer individualvertraglichen Ver-
- Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kun-den über.
Teil 4 – Marketing
- SEO-Marketing
- Die Agentur bietet dem Kunden u. A. Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet die Agentur ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung von der Agentur das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder vom Kunden ausdrücklich angeordnet werden.
- Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von § 611 ff. BGB. Ein bestimm-
tes Ergebnis (z. B. ein bestimmtes Ranking in der Suchmaschinen-Trefferliste) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde.
18. SEA-Kampagnen
- Die Agentur bietet dem Kunden Dienstleistungen im Bereich von SEA-Kampagnen Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet die Agentur ausschließlich die Unterbreitung von Vorschlägen bzgl. werbewirksamer Keywords und nach Freigabe des Kunden die Durchfüh-rung der Maßnahme (Schaltung von Werbeanzeigen). Hierbei handelt es sich um Dienstleis-tungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB.
- Ein bestimmtes Ergebnis (z. Verkaufszahlen) wird im Rahmen von SEA-Dienstleistungen
nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich zugesichert. Die Agentur trifft nicht die Verpflichtung, die Rechtmäßigkeit von Keywords zu überprüfen. Die Agentur unterbreitet dem Kunden Vorschläge bzgl. der Buchung von Keywords. Die rechtliche Prüfung, insbesondere auf die Markenrechte Dritter und Freigabe der Keywords, obliegt dem Kunden vor Durchfüh-rung der Kampagne. Das für die vorliegend beschriebenen Leistungen vereinbarte Honorar beinhaltet nicht die Kosten für die Schaltung kostenpflichtiger Werbeanzeigen; vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen sind diese Kosten vom Kunden zu tragen.
19. Social-Media-Marketing
- Die Agentur stellt seinen Kunden u. A. die technische Unterstützung bei der Erstellung und/oder Betreuung von Social-Media-Präsenzen zur Verfügung. Sofern der Kunde diese Leis-tungen in Anspruch nimmt, schuldet die Agentur ausschließlich die technische Erstellung der Social-Media-Präsenzen und/oder das technische Einpflegen der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Inhalte.
- Neben der Erstellung der Social-Media-Präsenzen kann auch das Posten im Namen und
unter dessen Namen (sog. Ghost-Posting) vereinbart werden. Die Agentur ist in der inhaltlichen Ausgestaltung frei, sofern es keine Vorgaben des Kunden gibt. Es besteht keine Verpflichtung, auf Posts von Dritten zu reagieren oder diese zu überwachen. Dies untersteht der Verantwor-tung des Kunden als Betreiber.
- Sofern der Kunde Inhalte (Bilder, Texte, Videos ) vorgibt, wird die Agentur diese Inhalte
nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Agentur nicht berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte die Agentur in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen, kann die Agentur das Einstellen solcher Inhalte verweigern.
- Alle Inhalte müssen vom Kunden abgenommen werden und werden hiernach von der
Agentur in die jeweiligen Präsenzen hochgeladen, wobei die Agentur nur das technische Hoch-laden der Inhalte schuldet und auch nur hierfür verantwortlich ist; die Regelungen unter „Haf-tung/Freistellung“ bleiben unberührt.
- Dienstanbieter und Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzes ist allein der Die
Agentur wird lediglich als Auftragsverarbeiter des Kunden tätig.
20. Schaltung von Werbeanzeigen
- Die Agentur unterstützt den Kunden bei Anzeigenschaltungen in Social-Media-Portalen, Suchmaschinen und sonstigen Medien („Anzeigen“).
- Die Agentur berät den Kunden dahingehend, wie dieser seine Anzeigen so ausgestaltet, dass diese eine möglichst hohe Sichtbarkeit Bestimmte Ergebnisse (z.B. Verkaufs-zahlen, Leads) sind hierbei nicht geschuldet.
- Die Agentur unterstützt den Kunden auch bei der Konzeptionierung der Texte und Bilder
für die Anzeigen. Die Auswahl der Inhalte für die Anzeigen (Bilder, Texte, Videos, Impressen etc.) obliegt jedoch allein dem Kunden. Die Agentur wird diese Inhalte, aber auch die Anzeigen insgesamt, nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrück-lich darauf hingewiesen, dass die Agentur nicht berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte die Agentur in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten In-halte und/oder die Anzeigen gegen geltendes Recht verstoßen, kann die Agentur das Einstellen solcher Inhalte bzw. Erstellen der Anzeigen verweigern.
- Alle Inhalte müssen vom Kunden abgenommen werden und werden hiernach von der
Agentur in die jeweiligen Werbekanäle hochgeladen, wobei die Agentur nur das technische Hochladen der Inhalte schuldet und auch nur hierfür verantwortlich ist; die Regelungen unter
„Haftung/Freistellung“ bleiben unberührt.
- Das für die vorliegend beschriebenen Leistungen vereinbarte Honorar beinhaltet nicht die Kosten für die Schaltung kostenpflichtiger Werbeanzeigen; vorbehaltlich abweichender Verein-barungen sind diese Kosten vom Kunden zu tragen.
- Dienstanbieter und Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzes ist allein der Die
Agentur wird lediglich als Auftragsverarbeiter des Kunden tätig.
Teil 5 – Beratung
- Allgemeine Beratungsleistungen
Die Agentur bietet dem Kunden allgemeine Beratungsleistungen in verschiedenen Bereichen an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet die Agentur ausschließlich eine Beratung nach bestem Wissen und Gewissen und – sofern einschlägig – auf Grundlage der aktuellen Erkenntnislage bzw. dem Stand der Technik. Bei den Beratungsleistungen handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis ist wird nur geschul-det, wenn es ausdrücklich zugesichert wurde. Auch die Beratung auf Grundlage oder unter Be-rücksichtigungen spezifischer Normen (z.B. DIN-Normen oder berufsrechtlicher Regelungen) ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Teil 6 – Sonstige Bestimmungen
- Preise und Vergütung
- Die Vergütung für die Leistungen von der Agentur ist Gegenstand einer individualvertrag-lichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem
- Ist nichts anderes vereinbart, sind Rechnungen 7 Tage ab Zugang der Rechnung fällig.
- Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen beträgt der Stundensatz der Agentur 98,00 € Abgerechnet wird in 15 Minuten Takt.
23. Abnahme
Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann die Agentur verlangen, dass die Abnahme in Schriftform erfolgt; die schriftliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn die Agentur den Kunden hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Üb-rigen unberührt. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonde-rer Umstände nicht eine längere Abnahmefrist erforderlich ist, die die Agentur dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.
24. Mängelgewährleistung
Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfül-lung liegt bei der Agentur. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein
(1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrläs-sigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch die Agentur resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Nacherfüllung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.
25. Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen
Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in und außerhalb dieser AGB haben Dauerschuld-verhältnisse eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. Das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
26. Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht
- Vorbehaltlich anderer Regelungen in diesen Bedingungen räumt die Agentur dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags– an den beauftragten Arbeitsergebnissen grund-sätzlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht Weitergehende Rechte können individualvertraglich vereinbart werden.
- Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde der Agentur ausdrück-
lich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in ange-messener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist die Agentur dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
- Ferner ist die Agentur berechtigt, den eigenen Namen, mit Verlinkung, in angemessener
Weise im Footer und im Impressum der von der Agentur erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.
27. Vertraulichkeit
Die Agentur wird alle ihm zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVDs, CD-ROMs, Speicherkarten, Passwörter, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheber-rechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen ent-halten, streng vertraulich behandeln. Die Agentur verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), der Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
28. Haftung/Freistellung
- Die Agentur haftet, aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung, wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz. Verletzt die Agentur fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den ver-tragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag der Agentur nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Ein-haltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung von der Agentur Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der Agentur für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
- Der Kunde stellt die Agentur von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen die Agentur aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht
29. Umgang mit rechtswidrigen Inhalten
Sofern Ihnen die Agentur Speicherplatzkapazitäten zur Verfügung stellt (z.B. Im Rahmen eines Hostings) dürfen auf diesem Speicherplatz keine Inhalte gespeichert werden, die beleidigend, extremistisch, gewaltverherrlichend oder -verharmlosend, volksverhetzend, rechtsextremis-tisch, diskriminierend, verfassungsfeindlich, jugendgefährdend oder pornografisch sind, die gegen die Rechte Dritter (z.B. Marken- und Urheberrecht) oder sonstiges geltendes Recht oder die guten Sitten (insbesondere Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht) verstoßen oder Schadcode bzw. Schadsoftware enthalten. Sofern die Agentur Kenntnis darüber erlangt, dass im Rahmen des Hostings unzulässige Inhalte im Sinne dieses Absatzes auf dem bereitgestellten Speicherplatz hinterlegt sein könnten, wird er wie folgt vorgehen:
- Die Agentur wird die betreffenden Inhalte unverzüglich kursorisch prüfen. Sollte die kursori-sche Prüfung ergeben, dass ein unzulässiger Inhalt nicht ausgeschlossen werden kann, kann die Agentur diesen nach eigenem Ermessen vorläufig sperren oder andere, der Gefährdungs-lage angemessene Maßnahmen bis hin zur Löschung des Inhalts Die Agentur wirdden Kunden zur Stellungnahme auffordern und ihm hierfür eine angemessene Frist einräumen.
- Sobald die Stellungnahme des Kunden vorliegt oder wenn der Kunde innerhalb der eingeräumten Frist keine Stellungnahme abgegeben hat, wird die Agentur eine endgül-tige Entscheidung darüber treffen, wie mit dem betroffenen Inhalt umzugehen Hier-bei kommen insbesondere folgende Maßnahmen in Betracht: Verwarnung; unbefristete Sperrung oder endgültige Löschung des Inhalts; vorübergehende Sperrung des Kunden (alternativ kann auch eine teilweise Sperrung erfolgen); ordentliche oder außerordentliche Kündigung des Vertrags; Strafanzeige oder Anzeige beim Ordnungsamt (sofern eine Straf-tat im Raum steht, die eine Gefahr für Leib, Leben oder Sicherheit einer Person darstellen kann, ist die Agentur gesetzlich verpflichtet, diese zu melden). Die Agentur wird die jewei-lige Maßnahme erst nach einer gründlichen und objektiven Abwägung vornehmen und hierbei insbesondere die Schwere des Verstoßes, die Anzahl der Gesamtverstöße, poten-zielle Auswirkungen auf die von der Agentur bereitgestellten Dienste, dessen Kunden und sonstige Dritte, das Gesamtverhalten (z.B. Einsichtsfähigkeit hinsichtlich des Verstoßes), das Verschulden (Vorsatz, Fahrlässigkeit), die Motive des Verstoßes (soweit erkennbar) und die Einlassung des Kunden (sofern vorhanden) berücksichtigen.
- Die Agentur wird den Kunden über die Bewertung, deren Ergebnis und die beschlossenen Maßnahmen informieren, soweit dem keine rechtlichen Gründe entgegenstehen.
- Die Agentur wird die gespeicherten Inhalte nicht proaktiv prüfen und – vorbehaltlich ab-weichender Angaben – auch keine automatisierten Prüfungen der abgelegten Inhalte vor-nehmen. Er wird jedoch tätig, sobald er selbst derartige Inhalte erkennt oder von Dritten über solche Inhalte in Kenntnis gesetzt wird. Sofern der Kunde Kenntnis von derartigen Inhalten erlangt, kann er sich selbstverständlich jederzeit an die Agentur wenden; hierzu kann er die Kontaktdaten im Impressum verwenden.
30. Schlussbestimmungen
- Die zwischen der Agentur und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem ma-teriellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffent-lich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von der Agentur als Gerichtsstand für sämtliche Strei-tigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon un-berührt.
- Die Agentur ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. Ände-
rungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestands-kunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; die Agentur ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.
Stand: August 2024
